Verantwortung

Die Gesundheit und das Wohlbefinden von Säuglingen stehen für uns über allem

Die Gesundheit und das Wohlbefinden von Säuglingen stehen für uns über allem. Ebenso wie die Qualität und Sicherheit unserer Produkte. Hierzu greifen strengste Qualitäts- und Sicherheitsprotokolle, die weit über die regulatorischen Anforderungen hinausgehen.

Qualität ohne Kompromisse

Erkennen wir eine Abweichung, handeln wir schnell, entschlossen, transparent und ohne Kompromisse – immer in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Behörden.

So auch beim vorsorglichen Rückruf aufgrund des möglichen Risikos eines Eintrags von Spuren von Cereulid in bestimmten Produkten. Mit Feststellung einer qualitativen Abweichung in einem unserer Werke haben wir daher Tag und Nacht daran gearbeitet, diese zu verstehen und einzugrenzen. Nachdem alle Informationen vorlagen, haben wir umgehend gehandelt, die Information der Branche eingeschlossen. Lange bevor andere aktiv wurden. Aus Gründen höchster Vorsicht und Verantwortung gegenüber „unseren“ Babys. Ebenso wie zur Wahrung höchster Qualitäts- und Sicherheitsansprüche.

Worauf Sie sich verlassen können:

Strengste Sicherheits- und Qualitätsprotokolle 
weiter verschärft

  • Ohne unsere strengen Qualitäts- und Sicherheitsstandards wäre die Herausforderung „Cereulid in ARA-Öl“ bis heute nicht entdeckt und behoben.
  • Nach Kenntnis der Qualitätsabweichung und ihrer Ursache, eine Kontamination eines ARA-Öls eines globalen Lieferanten der Industrie mit Cereulid, haben wir alle Chargen des betroffenen Unternehmens umgehend gesperrt und den Lieferanten unverzüglich gewechselt.
  • Wir haben unsere branchenführenden und akkreditierten Testkapazitäten umgehend um Cereulid erweitert und testen nun jede einzelne Charge ARA-Öl vor der Verwendung in unseren Säuglingsnahrungen.

Seit Februar 2026: Cereulid erstmals regulatorische geregelt

Zum 02.02.2026 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) reagiert und eine Schnelleinstufung von Cereulid veröffentlicht. Darin wurden erstmals konkrete Grenzwerte für den Cereulid-Gehalt in Säuglingsnahrung festgelegt: Überschreitet der Gehalt 0,43 ng Cereulid pro Gramm Säuglingsanfangsnahrung, ist der Hersteller verpflichtet, das betroffene Produkt zurückzurufen. Bei Produkten für Säuglinge ab 4 Monaten gilt der Grenzwert von 0,8 ng Cerulid pro Gramm Säuglingsnahrung.

Beides reicht uns aber nicht. Denn gut ist uns nicht gut genug!

Unser Anspruch: 
In keinem unserer Produkte sollte Cereulid 
nachweisbar sein.

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Detaillierte Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie auf unserer Nestlé Website.

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